Verbindliches Stadtrecht

Recht schafft
Spielraum.

Eine gemeinsame Grundlage für Bürger, Polizei und Justiz. Suche nach Paragraf, Begriff oder Strafmaß und finde die passende Vorschrift ohne Umwege.

Wichtiger Hinweis

Dieses Gesetzbuch ist ein fiktives Regelwerk für das Rollenspiel auf CubeLifeRP und keine reale Rechtsberatung.

GESETZBUCH / VERSION 1.0

Alle Vorschriften

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229Treffer
GG

Staatsgrundsätze

3 Vorschriften
§ GG 001

Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Bürger, Religionen und gesellschaftlichen Gruppen sind vor dem Gesetz gleich. Staatliche Stellen dürfen niemanden willkürlich bevorzugen oder benachteiligen.

§ GG 002

Vorrang des Grundgesetzes

Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen. Widersprechende Vorschriften können durch die Justiz für unwirksam erklärt werden.

§ GG 003

Keine rückwirkende Strafbarkeit

Es gilt grundsätzlich das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Tat in Kraft war. Neue Strafvorschriften dürfen nicht rückwirkend angewendet werden.

GG

Grundrechte

9 Vorschriften
§ GG 004

Meinungsfreiheit

Jeder Bürger darf seine Meinung frei äußern. Die Freiheit endet insbesondere bei Beleidigung, Bedrohung, Hetze, gezielter Rufschädigung oder anderen Straftaten.

§ GG 005

Religionsfreiheit

Jede Religion wird gleichbehandelt. Religiöse Betätigung ist frei, soweit dadurch keine Straftaten begangen oder Rechte anderer verletzt werden.

§ GG 006

Schutz persönlicher Daten

Persönliche Daten und private Informationen sind geschützt. Verarbeitung und Weitergabe benötigen einen gesetzlichen, dienstlichen oder freiwilligen Grund.

§ GG 007

Schutz von Wohnung und Eigentum

Wohnung, Unternehmen und Eigentum sind geschützt. Eingriffe sind nur auf gesetzlicher Grundlage, zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Pfändung oder mit richterlicher Anordnung zulässig.

§ GG 008

Recht auf medizinische Versorgung

Jeder Bürger hat Anspruch auf medizinische Versorgung. In akuter Lebensgefahr darf auch ohne Zustimmung behandelt werden; jedes Leben ist bestmöglich zu retten und zu schützen.

§ GG 009

Recht auf Arbeit und Arbeitslosengeld

Jeder geeignete Bürger hat das Recht, einen Beruf frei zu wählen. Staatliche Unterstützung erfolgt im Rahmen des vorgesehenen Arbeitslosengeldes.

§ GG 010

Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit

Versammlungen und Demonstrationen sind nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Bei Gefahr, schweren Störungen oder Straftaten darf die Polizei Auflagen erteilen oder die Versammlung auflösen.

§ GG 011

Pressefreiheit und Informantenschutz

Die Presse ist frei. Journalisten dürfen Informanten schützen, solange dadurch keine Straftat gedeckt, gefördert oder fortgesetzt wird.

§ GG 026

Dokumentation staatlicher Maßnahmen

Bürger dürfen Polizeikontrollen und staatliche Maßnahmen filmen, solange sie den Einsatz nicht behindern, Absperrungen beachten und keine anderen Straftaten begehen.

GG

Rechte Beschuldigter

4 Vorschriften
§ GG 012

Unschuldsvermutung

Jeder Beschuldigte gilt als unschuldig, bis seine Schuld durch ausreichende Beweise festgestellt wurde. Reicht die Beweislage nicht aus, ist unter Berücksichtigung des Einzelfalls zugunsten des Beschuldigten zu entscheiden.

§ GG 013

Recht zu schweigen

Niemand muss sich selbst belasten. Beschuldigte und Zeugen dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst strafrechtlich belasten würden.

§ GG 014

Recht auf anwaltliche Vertretung

Jeder Beschuldigte hat das Recht auf einen verfügbaren Rechtsanwalt und darf freiwillig darauf verzichten. Vertrauliche Mandantengespräche sind geschützt; Ausnahmen bedürfen einer besonderen Einzelfallabwägung oder unmittelbarer Lebensgefahr.

§ GG 015

Belehrungspflicht

Vor einer Vernehmung muss über Tatvorwurf, Schweigerecht und Anwaltsrecht belehrt werden. Ohne ordnungsgemäße Belehrung abgegebene Aussagen sind grundsätzlich nicht verwertbar.

GG

Justiz

4 Vorschriften
§ GG 016

Recht auf faires Verfahren

Gerichtsverfahren müssen nachvollziehbar, sachlich und auf einem ausreichenden Grund beruhen. Urteile sind schriftlich zu begründen und müssen Strafe, Fristen sowie Zusatzmaßnahmen eindeutig nennen.

§ GG 017

Befangenheit

Richter dürfen keine Verfahren übernehmen, wenn eine enge persönliche Verbindung zu Beteiligten besteht. Bei Befangenheit ist ein Austausch erforderlich.

§ GG 018

Öffentlichkeit und Ausschluss

Ob eine Verhandlung öffentlich stattfindet, entscheidet die Justiz. Bei sensiblen Fällen, Gefahren oder schutzwürdigen Interessen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§ GG 019

Einspruch und Berufung

Gegen staatliche Entscheidungen und Urteile kann innerhalb von zwei Tagen Einspruch eingelegt werden, soweit die Justiz dies im Einzelfall zulässt. Die nächsthöhere Instanz entscheidet über die Überprüfung.

GG

Behördenrechte

5 Vorschriften
§ GG 020

Ausweis- und Identitätspflicht

Gegenüber der Polizei besteht Ausweispflicht. Ein Ausweis soll nach Möglichkeit mitgeführt werden. Zur Identitätsfeststellung darf eine Person bis zur eindeutigen Bestätigung festgehalten werden.

§ GG 021

Kontrollen und Durchsuchungen

Personenkontrollen benötigen grundsätzlich einen Anlass; allgemeine Verkehrskontrollen und Kontrollen bei Großveranstaltungen sind zulässig. Personen, Fahrzeuge, Taschen und Behälter dürfen bei begründetem Verdacht oder konkreter Gefahr durchsucht werden.

§ GG 022

Durchsuchung nach Geschlecht

Durchsuchungen sollen nach Möglichkeit durch eine gleichgeschlechtliche Einsatzkraft erfolgen. Ist dies nicht möglich, darf die Durchsuchung durch eine andersgeschlechtliche Einsatzkraft erfolgen, wenn mindestens eine weitere Einsatzkraft anwesend ist.

§ GG 023

Hausdurchsuchung und Gefahr im Verzug

Hausdurchsuchungen benötigen grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Bei akuter Gefahr, Gefahr im Verzug, unmittelbarem Tatverdacht oder zur Vollstreckung eines Haftbefehls darf ohne vorherigen Beschluss gehandelt werden.

§ GG 024

Akteneinsicht und Berichtigung

Jeder Bürger darf seine eigene Akte einsehen. Die Einsicht kann bei laufenden Ermittlungen eingeschränkt werden. Fehlerhafte Einträge sind auf Antrag zu prüfen, zu berichtigen oder zu löschen.

GG

Notstandsrecht

1 Vorschriften
§ GG 025

Notfallgesetze

Die Projektleitung darf bei dringender konkreter Gefahr vorläufige Notfallgesetze erlassen. Sie gelten bis zur Aufhebung oder vollständigen Umsetzung. Grundrechtseingriffe müssen auf die Gefahr bezogen bleiben; Beschwerden sind zulässig.

StGB

Allgemeiner Teil

6 Vorschriften
§ StGB 001

Vorsatz, Fahrlässigkeit und Versehen

Bei der Bewertung einer Tat ist zwischen vorsätzlichem, fahrlässigem und versehentlichem Verhalten zu unterscheiden. Absicht, Folgen, Einsicht und Vorgeschichte bestimmen den Strafrahmen.

§ StGB 002

Versuch und Vorbereitung

Die bloße Absicht oder Vorbereitung ist grundsätzlich nicht strafbar, solange noch keine andere Straftat begangen wurde. Strafbar sind ausdrücklich geregelte Ausnahmen wie versuchter Mord und nachgewiesene Vorbereitung eines Terroranschlags.

§ StGB 003

Anstiftung und Beihilfe

Wer eine Straftat veranlasst, unterstützt oder deren Durchführung bewusst erleichtert, macht sich wegen Anstiftung oder Beihilfe strafbar.

§ StGB 004

Notwehr und Nothilfe

Verhältnismäßige Selbstverteidigung ist zulässig. Bei einem konkret und unmittelbar zu erwartenden Angriff darf gerechtfertigt zuerst gehandelt werden. Nothilfe ist zulässig, wenn eine gefährdete Person sich nicht selbst schützen kann und rechtzeitige Polizeihilfe nicht zu erwarten ist.

§ StGB 005

Tödliche Notwehr

Tödliche Gewalt ist nur bei unmittelbarer Lebensgefahr zulässig. Bestehen keine begründeten Zweifel an der Notwehrlage, bleibt die Handlung straffrei.

§ StGB 006

Übermäßige Notwehr

Offensichtlich unverhältnismäßige Verteidigung ist strafbar.

2.000 $5–20 Min. HaftErmessensspielraum
StGB

Strafzumessung

4 Vorschriften
§ StGB 007

Strafmilderung und Wiederholung

Kooperation oder ein freiwilliges Geständnis können, müssen aber nicht strafmildernd wirken. Wiederholungstäter können härter bestraft werden. Die reine Flucht erhöht eine Strafe nicht, solange dabei keine weitere Straftat begangen wird.

§ StGB 008

Haftgrenzen

Die normale Höchststrafe beträgt 45 Minuten. Besonders schwere Einzeltaten können bis zu 90 Minuten, mehrere besonders schwere Taten zusammen bis zu 180 Minuten Haft begründen. Untersuchungshaft ist vollständig anzurechnen.

§ StGB 009

Bewährung und Ersatz

Bewährungsstrafen sind möglich. Haft kann teilweise durch eine höhere Geldstrafe ersetzt werden. Vorzeitige Entlassung und medizinisch begründete Haftunterbrechung liegen im Ermessen der zuständigen Justiz.

§ StGB 010

Tilgung und Führungszeugnis

Leichte Vorstrafen werden grundsätzlich nach 14 Tagen, schwere nach 30 Tagen aus der aktiven Akte entfernt. Bürger können ein Führungszeugnis beantragen; Unternehmen und Behörden dürfen es verlangen.

StGB

Tötungs- und Gewaltdelikte

10 Vorschriften
§ StGB 011

Mord

Vorsätzliche, geplante oder aus besonders verwerflichem Anlass begangene Tötung.

10.000 $90 Min. Haft
  • Gerichtsverfahren
  • mögliche Vermögenseinziehung
§ StGB 012

Beauftragung eines Mordes

Das Beauftragen einer Tötung wird etwas strenger bewertet als die unmittelbare Ausführung.

12.000 $90–100 Min. Haft
  • Gerichtsverfahren
§ StGB 013

Versuchter Mord

Unmittelbar begonnene, aber nicht vollendete vorsätzliche Tötung.

7.500 $45–75 Min. Haft
  • Gerichtsverfahren
§ StGB 014

Totschlag

Vorsätzliche Tötung ohne die besonderen Merkmale des Mordes.

5.000 $45–60 Min. Haft
§ StGB 015

Fahrlässige Tötung

Tod eines Menschen durch pflichtwidrige Fahrlässigkeit.

2.500 $20–40 Min. Haft
§ StGB 016

Gefährliche Körperverletzung

Körperverletzung, insbesondere unter Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands.

1.000–3.000 $10–25 Min. Haft
§ StGB 017

Schwere Körperverletzung

Körperverletzung mit dauerhaften oder besonders schweren Folgen.

2.500–5.000 $20–40 Min. Haft
§ StGB 018

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei erkennbarer Notlage trotz zumutbarer Möglichkeit keine Hilfe leistet, handelt strafbar. Eine konkrete Gefährdung der helfenden Person ist zu berücksichtigen.

500–1.500 $10 Min. HaftErmessensspielraum
§ StGB 019

Bedrohung

Glaubhafte Androhung eines erheblichen Übels, auch ohne sichtbare Waffe.

Ermessensspielraum
  • Kontaktverbot möglich
§ StGB 020

Nachstellung und Stalking

Wiederholtes, unerwünschtes Verfolgen, Kontaktieren oder Einschüchtern einer Person.

Ermessensspielraum
  • Kontaktverbot möglich
StGB

Freiheitsdelikte

4 Vorschriften
§ StGB 021

Freiheitsberaubung

Nicht gerechtfertigtes Festhalten, Einsperren oder sonstiges Entziehen der Bewegungsfreiheit.

1.000–3.000 $10–25 Min. Haft
§ StGB 022

Entführung

Verbringen oder Festhalten einer Person gegen ihren Willen. Ablauf, Zweck und Folgen bestimmen die Schwere.

2.000–5.000 $15–40 Min. Haft
§ StGB 023

Geiselnahme

Festhalten einer Person, um Handlungen, Duldungen oder Forderungen gegenüber Dritten zu erzwingen.

3.000–7.500 $20–45 Min. Haft
  • Einsatzbericht
  • Gerichtsverfahren soweit möglich
§ StGB 024

Erpressung

Erzwingen einer Leistung oder Handlung durch Drohung. Die Forderung von mitgeführtem Bargeld bei einem Raub fällt unter Raub; erzwungene ATM-Abhebungen und Banküberweisungen sind unzulässig.

1.500–5.000 $10–30 Min. Haft
StGB

Vermögensdelikte

8 Vorschriften
§ StGB 025

Einfacher Diebstahl

Wegnahme fremden Eigentums von geringerer Bedeutung. Wert, Umstände und Wiederholung werden im Einzelfall berücksichtigt.

250–1.000 $10 Min. HaftErmessensspielraum
§ StGB 026

Schwerer Diebstahl

Diebstahl mit höherem Wert, Einbruch, besonderer Planung oder erheblichem Schaden.

1.000–3.000 $10–25 Min. Haft
§ StGB 027

Fahrzeugdiebstahl

Unbefugte Wegnahme oder dauerhafte Aneignung eines Fahrzeugs.

1.500–4.000 $15–30 Min. Haft
§ StGB 028

Raub

Wegnahme fremden Eigentums durch Gewalt oder Drohung. Es darf nur mitgeführtes Bargeld verlangt werden; erzwungene Geldabhebungen, Überweisungen, PINs oder Kontozugänge sind verboten.

1.500–5.000 $10–30 Min. Haft
§ StGB 029

Hehlerei

Ankauf, Verkauf oder versuchter Weiterverkauf gestohlener Gegenstände. Der bloße Besitz genügt nicht automatisch.

1.000–4.000 $10–30 Min. Haft
§ StGB 030

Hausfriedensbruch

Unberechtigtes Eindringen oder Verweilen in Wohnungen, Unternehmen oder gesicherten Bereichen.

500–1.500 $10 Min. Haft
§ StGB 031

Sachbeschädigung

Beschädigung oder Zerstörung fremder oder öffentlicher Sachen. Die Strafe richtet sich nach Schaden und Vorsatz; vollständiger Schadensersatz ist möglich.

Ermessensspielraum
  • vollständiger Schadensersatz
§ StGB 032

Brandstiftung

Vorsätzliches Inbrandsetzen oder Herbeiführen erheblicher Brandgefahr.

5.000 $25–60 Min. Haft
  • Schadensersatz
StGB

Wirtschaftsdelikte

5 Vorschriften
§ StGB 033

Betrug

Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils. Betrug ist als RP-Handlung möglich, wird bei Aufdeckung jedoch strafrechtlich verfolgt.

500–5.000 $30 Min. Haft
  • Rückzahlung des Schadens
§ StGB 034

Steuerhinterziehung

Vorsätzliches Verschweigen, Verkürzen oder Umgehen fälliger staatlicher Abgaben.

1.500–7.500 $30 Min. Haft
  • Nachzahlung
§ StGB 035

Geldwäsche

Verschleierung der Herkunft illegaler Einnahmen, auch durch Scheinarbeit oder fingierte Beschäftigung.

2.500–10.000 $20–45 Min. Haft
  • Einziehung illegaler Erlöse
§ StGB 036

Vorenthalten von Arbeitslohn

Vorsätzliches Nichtzahlen eines vereinbarten Mitarbeiterlohns ist strafbar.

Ermessensspielraum
  • Lohnnachzahlung
§ StGB 037

Fälschung von Arbeits- und Lohnunterlagen

Das Fälschen von Arbeitsverträgen, Lohnnachweisen oder Beschäftigungsunterlagen ist strafbar.

1.500–5.000 $15–30 Min. Haft
StGB

Amts- und Justizdelikte

12 Vorschriften
§ StGB 038

Geringfügige Bestechlichkeit

Annahme oder Gewährung kleiner unzulässiger Vorteile im Amt.

1.000–3.000 $20 Min. Haft
  • dienstrechtliche Folgen möglich
§ StGB 039

Schwere Korruption

Langfristige oder erhebliche Korruption, insbesondere Verkauf staatlicher Waffen, Manipulation wichtiger Beweise, Weitergabe umfangreicher Ermittlungsdaten oder Unterstützung organisierter Kriminalität.

5.000–15.000 $30–75 Min. Haft
  • Amtsverlust möglich
  • Gerichtsverfahren
§ StGB 040

Amtsmissbrauch

Missbrauch staatlicher Befugnisse zur Schädigung, Bereicherung oder ungerechtfertigten Bevorzugung. Intensität und Folgen bestimmen die Strafe.

1.500–10.000 $45 Min. HaftErmessensspielraum
  • Berufsverbot möglich
§ StGB 041

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Aktiver körperlicher oder erheblicher Widerstand gegen eine rechtmäßige Vollstreckungsmaßnahme ist strafbar. Die reine Flucht oder das bloße Nichtanhalten ist ohne weitere Straftat nicht selbst strafbar.

Ermessensspielraum
§ StGB 042

Beweismittelmanipulation

Vernichten, Verändern, Verbergen oder bewusstes Fälschen von Beweismitteln.

2.500–7.500 $20–45 Min. Haft
§ StGB 043

Falschaussage vor Gericht

Vorsätzlich falsche Aussage in einem Gerichtsverfahren.

Ermessensspielraum
§ StGB 044

Falschaussage unter Eid

Vorsätzlich falsche Aussage nach förmlicher Vereidigung.

2.500–7.500 $20–45 Min. Haft
§ StGB 045

Gefangenenbefreiung

Die eigene reine Flucht ist nicht zusätzlich strafbar. Wer einem Gefangenen hilft, ihn befreit oder dabei weitere Straftaten begeht, macht sich strafbar.

Ermessensspielraum
§ StGB 046

Identitätsdiebstahl

Unbefugte Verwendung oder Übernahme der Identität einer anderen Person.

1.500–5.000 $15–30 Min. Haft
§ StGB 047

Urkundenfälschung

Fälschen oder Verfälschen von Ausweisen, Lizenzen, Verträgen, Rezepten, Gutachten oder sonstigen Urkunden.

1.500–5.000 $15–30 Min. Haft
§ StGB 048

Unerlaubtes Betreten gesicherter Staatsbereiche

Unberechtigtes Betreten staatlicher oder besonders gesicherter Bereiche.

Ermessensspielraum
§ StGB 049

Aktenmanipulation

Unberechtigtes Verändern, Löschen oder Verfälschen staatlicher, polizeilicher, gerichtlicher oder medizinischer Akten wird besonders streng verfolgt.

3.000–10.000 $25–50 Min. Haft
  • Amts- oder Berufsverlust möglich
StGB

Staatsgefährdung

4 Vorschriften
§ StGB 050

Terrorismus

Schwerwiegende Gewalt- oder Einschüchterungstat zur Gefährdung der Bevölkerung oder staatlicher Ordnung.

20.000 $90–180 Min. Haft
  • Gerichtsverfahren
  • Einziehung von Tatmitteln
§ StGB 051

Vorbereitung eines Terroranschlags

Nachweisbare konkrete Vorbereitung eines Terroranschlags ist strafbar. Erforderlich sind belastbare Beweise.

Ermessensspielraum
  • Gerichtsverfahren
§ StGB 052

Sabotage, Spionage und Infrastrukturangriff

Sabotage staatlicher Einrichtungen, Spionage gegen Behörden und absichtliches Lahmlegen wichtiger Infrastruktur sind strafbar. Umfang, Schaden und Gefahr bestimmen die Strafe.

Ermessensspielraum
  • Schadensersatz möglich
§ StGB 053

Cyberkriminalität

Datenklau, Hacking, Systemmanipulation oder unberechtigter Zugriff auf staatliche oder private Systeme ist strafbar.

Ermessensspielraum
  • Schadensersatz möglich
StGB

Drogen und Glücksspiel

5 Vorschriften
§ StGB 054

Drogenbesitz

Geringe Eigenbedarfsmengen werden nicht bestraft. Mengen oberhalb des Eigenbedarfs sind strafbar; Substanz, Menge und medizinische Anordnung sind zu berücksichtigen.

Ermessensspielraum
  • Einziehung möglich
§ StGB 055

Drogenhandel

Verkauf oder gewerbliche Weitergabe illegaler Drogen. Verkauf an staatliche Mitarbeiter im Dienst wirkt strafverschärfend.

2.500–10.000 $20–45 Min. Haft
§ StGB 056

Herstellung und Anbau illegaler Drogen

Herstellung oder Anbau illegaler Substanzen ohne medizinische oder staatliche Erlaubnis.

2.500–10.000 $20–45 Min. Haft
§ StGB 057

Nicht genehmigtes Glücksspiel

Glücksspiel ist nur nach Anmeldung und Genehmigung erlaubt.

1.000–5.000 $
  • Einziehung der Einnahmen
  • Betriebsschließung möglich
§ StGB 058

Prostitution

Das Anbieten, Organisieren oder gewerbliche Vermitteln sexueller Dienstleistungen ist nicht erlaubt.

Ermessensspielraum
StGB

Medizinrecht

4 Vorschriften
§ StGB 059

Medizinische Einwilligung

Behandlungen dürfen abgelehnt werden, solange keine akute Lebensgefahr besteht. Bei Bewusstlosigkeit, Lebensgefahr oder begründeter Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung darf nach medizinischer Abwägung behandelt werden.

§ StGB 060

Medizinische Schweigepflicht

Medizinische Informationen sind vertraulich. Eine Weitergabe ist bei richterlicher Anordnung, konkreter Gefahr oder wenn die Geheimhaltung eine rechtmäßige Ermittlung erheblich behindern würde zulässig.

§ StGB 061

Medikamente und Rezepte

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach Untersuchung ausgegeben werden. Verkauf oder Weitergabe an andere Personen sowie gefälschte Rezepte oder Gutachten sind strafbar.

Ermessensspielraum
  • Berufsrechtliche Folgen möglich
§ StGB 062

Behinderung eines Rettungseinsatzes

Absichtliches Behindern oder Angreifen eines laufenden Rettungseinsatzes wird besonders streng bestraft.

2.500–7.500 $15–40 Min. Haft
StGB

Ermittlungsverfahren

6 Vorschriften
§ StGB 063

Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist bis zu 60 Minuten möglich und benötigt keine zwingende richterliche Vorabbestätigung. Wird der Tatvorwurf bestätigt, ist die gesamte Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen.

§ StGB 064

Verdeckte Ermittlungen und Überwachung

Verdeckte Ermittler sind zulässig. Telefon-, Nachrichten- und digitale Kontenüberwachung benötigen grundsätzlich eine richterliche Genehmigung.

§ StGB 065

Beweisregeln

Video-, Foto-, Ton-, Bodycam-, Fingerabdruck- und sonstige Beweise sind zulässig. Aufnahmen müssen vollständig und unverändert vorgelegt werden; Manipulation kann den Beweis ungültig machen und selbst strafbar sein.

§ StGB 066

Zeugenaussagen

Zeugen sind über ihre Wahrheitspflicht zu belehren. Eine einzelne Zeugenaussage reicht grundsätzlich nicht allein für eine Verurteilung; anonyme Aussagen sind nach Glaubwürdigkeitsprüfung zulässig.

§ StGB 067

DNA und digitale Durchsuchung

DNA-Proben bedürfen freiwilliger Zustimmung oder richterlicher Genehmigung. Handys, Computer und digitale Konten dürfen grundsätzlich nur mit richterlicher Genehmigung durchsucht werden.

§ StGB 068

Beschlagnahme und Rückgabe

Beschlagnahmen müssen mit Gegenstand, Grund, Dauer und zuständiger Person dokumentiert werden. Legal besessene Sachen sind zurückzugeben, sobald sie nicht mehr als Beweis, Tatmittel oder für Strafverfolgung benötigt werden. Zu Unrecht eingezogenes Eigentum ist kostenlos zurückzugeben; nachweisbare Schäden sind zu ersetzen.

StGB

Polizeiliche Maßnahmen

8 Vorschriften
§ StGB 069

Fesselung und Eigensicherung

Handschellen dürfen bei Flucht-, Angriffs- oder unübersichtlicher Gefahrenlage vorsorglich eingesetzt werden. Art und Dauer liegen im verhältnismäßigen Ermessen; Eigensicherung und Schutz Unbeteiligter haben Vorrang.

§ StGB 070

Unmittelbarer Zwang und Schusswaffengebrauch

Taser, Warnschüsse, Schusswaffen und andere Zwangsmittel dürfen nach Lage, Gefahr und Eigensicherung eingesetzt werden. Schusswaffen sind grundsätzlich das letzte Mittel. Der Einsatz ist bei schweren Fällen zu dokumentieren und zu prüfen.

§ StGB 071

Verfolgungen und PIT-Manöver

Kontrolliertes Rammen oder PIT-Manöver sind grundsätzlich nach zehn Minuten Verfolgung zulässig. Bei unmittelbarer Gefahr darf sofort gehandelt werden. Warnung, Fortsetzung oder Abbruch liegen im taktischen Ermessen.

§ StGB 072

Geisellagen

Bei Geisellagen soll zuerst verhandelt werden; Schusswaffen sind das letzte Mittel. Bei unmittelbarer Gefahr oder Tötung einer Geisel darf sofort eingegriffen werden. Forderungen können zum Schutz von Menschenleben taktisch gebrochen werden.

§ StGB 073

Absperrung und Platzverweis

Gefahrenbereiche dürfen abgesperrt und Personen weggewiesen werden. Platzverweise können bis zu 24 Stunden gelten. Missachtung kann nach Lage Festnahme und weitere Maßnahmen begründen.

§ StGB 080

Bodycams und Einsatzaufnahmen

Polizeiliche Bodycams dürfen ohne gesonderte Ankündigung betrieben und als Beweismittel verwendet werden. Aufnahmen sind unverändert zu sichern und im erforderlichen Umfang zu dokumentieren.

§ StGB 081

Private Fahrzeuge in Notlagen

Bei akuter Gefahr darf die Polizei private Fahrzeuge vorübergehend beschlagnahmen und verwenden. Nachweisbare Schäden und notwendige Kosten sind zu ersetzen.

§ StGB 082

Spezialeinheiten und besondere Gefahrenlagen

Bei besonders gefährlichen Lagen müssen geeignete Spezialeinheiten eingesetzt werden. Größere Lagen sollen möglichst durch eine Einsatzleitung koordiniert und anschließend dokumentiert werden.

StGB

Strafvollzug

1 Vorschriften
§ StGB 074

Haftbedingungen

Inhaftierte erhalten medizinische Versorgung und anwaltlichen Zugang. Bei Fluchtgefahr ist besondere Sicherung zulässig. Eine Flucht unterbricht die verbleibende Haft nicht; sie wird später fortgesetzt.

StGB

Gerichtsverfahren

5 Vorschriften
§ StGB 075

Zuständigkeit schwerer Strafsachen

Mord, versuchter Mord, Geiselnahme, Terrorismus, schwere Korruption, organisierte Kriminalität und schwerwiegender rechtswidriger Waffengebrauch sollen vor Gericht verhandelt werden, sofern dies organisatorisch möglich ist.

§ StGB 076

Staatsanwaltschaft, Richter und Rechtsanwälte

Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte sind spielbare Justizfunktionen. Bei schweren Verfahren soll ein Staatsanwalt anwesend sein; bei Dringlichkeit darf ohne ihn verhandelt werden.

§ StGB 077

Selbstverteidigung und Mehrfachvertretung

Ob sich ein Angeklagter selbst verteidigen oder ein Anwalt mehrere Beschuldigte vertreten darf, wird nach Eignung, Fairness und möglichen Interessenkonflikten entschieden.

§ StGB 078

Ablauf und Ordnung im Gericht

Zeugen dürfen getrennt werden. Enge Angehörige und Personen mit Selbstbelastungsgefahr dürfen die Aussage verweigern. Störende Beteiligte können entfernt und bei schweren Störungen mit Ordnungshaft belegt werden.

§ StGB 079

Abwesenheit, Vertagung und Beschlüsse

Eine Verhandlung ohne Angeklagten ist nach Einzelfallentscheidung möglich, wenn dieser absichtlich nicht erscheint. Verfahren dürfen bei fehlenden Beweisen oder Beteiligten vertagt werden. Gerichte dürfen Haft-, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erlassen.

StGB

Gefahrenabwehr

2 Vorschriften
§ StGB 083

Selbst- und Fremdgefährdung

Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung darf eine Person in Gewahrsam genommen und ärztlich untersucht werden. Eine medizinische Zwangsunterbringung ist möglich und regelmäßig ärztlich zu überprüfen.

§ StGB 084

Vermisstenfälle und Fahndungen

Bei vermissten Personen dürfen bekannte Wohnungen, Fahrzeuge und Aufenthaltsorte überprüft werden. Öffentliche Fahndungen und Belohnungen liegen im Ermessen; nicht mehr erforderliche Fahndungen sind sofort zu entfernen.

StGB

Dokumente und Schlüssel

1 Vorschriften
§ StGB 085

Geschützte Dokumente und Schlüssel

Persönliche Dokumente dürfen nicht entwendet werden. Haus-, Wohnungs-, Job- und Fraktionsschlüssel dürfen nur mit ernsthaftem, nachvollziehbarem Hintergrund sichergestellt oder erlangt und nicht zum grundlosen Ausräumen fremden Eigentums verwendet werden.

Ermessensspielraum
  • Rückgabe
  • Schadensersatz möglich
StGB

Unternehmen und Beschäftigung

2 Vorschriften
§ StGB 086

Unternehmensschließung und Rückgabe

Unternehmen dürfen bei schweren oder wiederholten Gesetzesverstößen vorübergehend, bei überwiegender Nutzung für schwere Straftaten dauerhaft geschlossen oder eingezogen werden. Bestätigt sich ein Verdacht nicht, ist das Unternehmen zurückzugeben und nachweisbarer Schaden zu ersetzen.

§ StGB 087

Diskriminierung im Arbeitsleben

Diskriminierung bei Einstellung, Beschäftigung oder Entlassung ist strafbar. Mitarbeiter dürfen bei schwerem Fehlverhalten sofort entlassen werden.

Ermessensspielraum
  • Entschädigung möglich
StVO

Grundregeln Straße

1 Vorschriften
§ StVO 001

Rechtsverkehr und Rücksicht

Es gilt Rechtsverkehr. Jeder Verkehrsteilnehmer muss so fahren, dass andere nicht vermeidbar gefährdet, geschädigt oder erheblich behindert werden.

StVO

Geschwindigkeit

2 Vorschriften
§ StVO 002

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten

Innerorts gelten 80 km/h, auf der Stadtautobahn 140 km/h und auf dem Highway keine allgemeine Begrenzung. Ausgeschilderte niedrigere Begrenzungen gehen vor.

§ StVO 003

Toleranz und Punkte

Ab 6 km/h Überschreitung können Bußgeld und Punkte verhängt werden. Bei mehr als 80 km/h Überschreitung ist ein vorläufiger Führerscheinentzug möglich; bei extremer Gefahr kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

StVO

Fahrerlaubnis

2 Vorschriften
§ StVO 004

Führerscheinklassen

Es bestehen getrennte Klassen für Pkw, Lkw, Motorrad, Flugzeug, Helikopter und Boot. Jede Klasse benötigt eine eigene Prüfung.

§ StVO 005

Punktesystem

Bei 8 Punkten wird die jeweilige Fahrerlaubnis entzogen und muss vollständig neu erworben werden. Alle vier Tage werden automatisch 2 Punkte abgebaut.

StVO

Fahrerpflichten

3 Vorschriften
§ StVO 006

Gurt, Helm, Handy und Licht

Sicherheitsgurt, Motorradhelm und Licht bei Dunkelheit sind vorgeschrieben. Handynutzung während der Fahrt ist verboten.

§ StVO 007

Alkohol und Drogen

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist vollständig verboten. Der Führerschein kann sofort für 24 Stunden vorläufig entzogen werden.

§ StVO 008

Alkohol- und Drogentests

Bei auffälligem Verhalten darf ein Test angeordnet werden. Bei allgemeinen Kontrollen ohne Verdacht ist der Test freiwillig; die Verweigerung eines freiwilligen Tests hat keine automatische Folge.

StVO

Fahrverhalten

3 Vorschriften
§ StVO 009

Gefährliches Fahren und Driften

Rücksichtsloses Fahren ist strafbar. Driften im öffentlichen Verkehrsraum ist nur nach vorheriger Anmeldung oder Genehmigung zulässig.

§ StVO 010

Illegale Straßenrennen

Teilnahme und Veranstaltung nicht genehmigter Straßenrennen sind strafbar. Veranstalter werden härter bestraft. Das Fahrzeug kann für 24 Stunden beschlagnahmt werden.

§ StVO 016

Geländefahrten

Fahren im Gelände mit ungeeigneten Fahrzeugen und offensichtlich unrealistische Fahrweise sind verboten.

StVO

Unfälle

1 Vorschriften
§ StVO 011

Unfallpflichten

Bei Verletzten sind Polizei oder Rettungsdienst zu verständigen und Hilfe zu leisten. Ohne Verletzte dürfen Beteiligte nach Einigung und Datenaustausch den Ort verlassen. Fahrerflucht ist strafbar.

StVO

Zulassung

2 Vorschriften
§ StVO 012

Registrierung und Verkehrssicherheit

Fahrzeuge müssen registriert sein; eine Pflichtversicherung besteht nicht. Technisch unsichere Fahrzeuge dürfen stillgelegt werden.

§ StVO 013

Kennzeichenpflicht

Kennzeichen müssen sichtbar und eindeutig lesbar sein. Verdeckung, Entfernung oder Manipulation ist verboten.

StVO

Parken und Lärm

2 Vorschriften
§ StVO 014

Parken

Falschparken kann immer geahndet werden. Parken auf Gehwegen und grundloses Blockieren von Straßen ist verboten; Abschleppen ist möglich.

§ StVO 015

Hupen und Fahrzeuglärm

Unnötiges Hupen kann verwarnt oder mit Bußgeld geahndet werden. Dauerhaft unnötiger Fahrzeuglärm ist verboten.

StVO

Einsatzverkehr

2 Vorschriften
§ StVO 017

Sonderrechte

Einsatzfahrzeuge dürfen mit Blaulicht und Martinshorn Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten, soweit dies für den Einsatz erforderlich und verhältnismäßig ist.

§ StVO 018

Rettungsgasse und Platzmachen

Verkehrsteilnehmer müssen Einsatzfahrzeugen unverzüglich Platz machen und eine Rettungsgasse bilden.

StVO

Polizeikontrolle

2 Vorschriften
§ StVO 019

Allgemeine Verkehrskontrolle

Die Polizei darf Fahrzeuge auch ohne konkreten Straftatverdacht anhalten und Fahrzeugpapiere, Fahrerlaubnis, Registrierungen sowie Verkehrssicherheit prüfen.

§ StVO 020

Anhaltezeichen und Flucht

Das bloße Missachten eines Anhaltezeichens oder die reine Flucht ist ohne weitere Straftat nicht selbst strafbar. Alle währenddessen begangenen Verkehrs- und Straftaten bleiben voll verfolgbar.

StVO

Beschlagnahme

2 Vorschriften
§ StVO 021

Fahrzeugbeschlagnahme

Bei schweren Verstößen, Beweissicherung, ungeklärtem Eigentum oder hohen staatlichen Schulden dürfen Fahrzeuge abgeschleppt, verwahrt, stillgelegt oder gepfändet werden. Grund, Dauer und zuständiger Beamter sind zu dokumentieren.

§ StVO 022

Kosten und Rückgabe

Halter tragen Abschlepp-, Verwahrungs- und Freigabekosten. Rechtswidrig gepfändete Fahrzeuge sind sofort kostenlos zurückzugeben; nachweisbarer Schaden wird ersetzt.

StVO

Dienstfahrzeuge

1 Vorschriften
§ StVO 023

Nutzung von Einsatzfahrzeugen

Ein Einsatzfahrzeug darf gefahren werden, wenn ein passender Schlüssel vorhanden ist. Die unbefugte Nutzung benötigt dennoch einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund und darf kein dauerhafter Zustand, Trollhandlung oder Privatgebrauch sein.

StVO

Luftverkehr

3 Vorschriften
§ StVO 024

Lizenzen und Registrierung Luftfahrt

Flugzeuge und Helikopter dürfen nur mit gültiger Klassenlizenz geführt werden und müssen registriert sein. Piloten müssen Anweisungen von Flugsicherung und Polizei befolgen.

§ StVO 025

Landung und Tiefflug

Landungen außerhalb zugelassener Plätze sind verboten, außer bei echtem Notfall ohne unnötige Gefahr. Gefährlicher Tiefflug über bewohnten Gebieten ist strafbar.

§ StVO 026

Zwangslandung und Gefahrenabwehr

Gefährliche Luftfahrzeuge dürfen zur Landung gezwungen werden. Als letztes Mittel ist ein Abschuss zulässig; der Einsatz muss vollständig dokumentiert und geprüft werden.

StVO

Wasserverkehr

3 Vorschriften
§ StVO 027

Bootslizenz und Registrierung

Boote dürfen nur mit gültigem Bootsführerschein geführt werden und müssen registriert sein. Allgemeine Kontrollen und Durchsuchungen bei begründetem Verdacht sind zulässig.

§ StVO 028

Hafengeschwindigkeit

In Hafenbereichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Verstöße werden nach der allgemeinen Geschwindigkeitsstaffel bewertet.

§ StVO 029

Unfälle auf dem Wasser

Bei Unfällen auf dem Wasser muss Hilfe geleistet und Polizei oder Wasserrettung informiert werden. Unerlaubtes Entfernen gilt als Fahrerflucht.

StVO

Luft- und Wasserverkehr

1 Vorschriften
§ StVO 030

Alkohol und Drogen

Das Führen von Luftfahrzeugen und Booten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten und wird besonders streng bestraft.

WaffG

Lizenzen

3 Vorschriften
§ WaffG 001

Waffenschein und Jagdschein

Es bestehen ein allgemeiner Waffenschein und ein Jagdschein. Jeder geeignete Bürger darf einen Antrag stellen.

§ WaffG 002

Voraussetzungen

Für den Waffenschein sind theoretische und praktische Prüfung sowie die Prüfung des Führungszeugnisses erforderlich. Personen mit schweren Vorstrafen erhalten grundsätzlich keine Lizenz.

§ WaffG 003

Gültigkeit und Entzug

Waffenlizenzen gelten 30 Tage. Bei schweren Straftaten oder wiederholten kleineren Verstößen können sie sofort entzogen werden. Eine spätere Neuerteilung ist Einzelfallentscheidung.

WaffG

Registrierung

1 Vorschriften
§ WaffG 004

Registrierungspflicht

Jede erlaubte Schusswaffe muss eindeutig auf den Besitzer registriert sein. Besitz einer nicht registrierten Waffe ist strafbar.

WaffG

Führen und Aufbewahrung

2 Vorschriften
§ WaffG 005

Sichtbares und gesichertes Führen

Schusswaffen müssen beim Tragen sichtbar und gesichert beziehungsweise ordnungsgemäß geholstert geführt werden. Verdecktes ungesichertes Tragen ist verboten.

§ WaffG 006

Aufbewahrung

Waffen müssen in Wohnungen und Unternehmen sicher verschlossen werden. Geladene Waffen dürfen nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug aufbewahrt werden.

WaffG

Munition

1 Vorschriften
§ WaffG 007

Munitionskauf

Munition darf nur mit gültigem Waffenschein gekauft werden. Eine allgemeine Mengenbegrenzung besteht nicht.

WaffG

Verbotene Waffen

2 Vorschriften
§ WaffG 008

Vollautomatische und schwere Waffen

Vollautomatische Waffen, Sturmgewehre, Maschinenpistolen und vergleichbare schwere Waffen sind normalen Bürgern verboten und staatlichen Einheiten vorbehalten.

§ WaffG 009

Schalldämpfer und Taser

Schalldämpfer sind normalen Bürgern verboten. Taser dürfen nur Polizei und andere ausdrücklich berechtigte Behörden führen.

WaffG

Sonstige Gegenstände

1 Vorschriften
§ WaffG 010

Messer und Schlaggegenstände

Messer sind nicht allein wegen ihrer Klingenlänge genehmigungspflichtig. Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände gelten als Waffen, wenn sie gegen Personen eingesetzt oder erkennbar dafür mitgeführt werden.

WaffG

Gebrauch

3 Vorschriften
§ WaffG 011

Selbstverteidigung

Eine legal geführte Schusswaffe darf nur verhältnismäßig zur Selbstverteidigung oder Nothilfe eingesetzt werden.

§ WaffG 012

Meldepflicht für Schusswaffengebrauch

Jeder Schusswaffengebrauch muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Nicht gemeldeter Gebrauch kann Lizenzentzug, Geldstrafe und Haft begründen.

Ermessensspielraum
  • Lizenzentzug möglich
§ WaffG 013

Schüsse in bewohnten Gebieten

Das Abfeuern einer Waffe in bewohnten Gebieten ist ohne Notlage oder Genehmigung strafbar.

Ermessensspielraum
  • Lizenzentzug möglich
WaffG

Handel

3 Vorschriften
§ WaffG 014

Privater Waffenverkauf

Registrierte Waffen dürfen nur an Personen mit gültigem Waffenschein verkauft oder weitergegeben und müssen ordnungsgemäß umgeschrieben werden.

§ WaffG 015

Weitergabe an Unberechtigte

Weitergabe einer Waffe an Personen ohne gültigen Waffenschein ist strafbar.

2.500–7.500 $40 Min. Haft
  • Lizenzentzug
§ WaffG 016

Illegaler Waffenhandel

Gewerblicher oder organisierter Handel mit illegalen, nicht registrierten oder verbotenen Waffen.

7.500–20.000 $45–90 Min. Haft
  • Einziehung
WaffG

Verstöße

3 Vorschriften
§ WaffG 017

Waffenbesitz ohne Waffenschein

Besitz oder Mitführen einer Schusswaffe ohne gültigen Waffenschein.

Ermessensspielraum
  • Einziehung der Waffe
§ WaffG 018

Nicht registrierte Schusswaffe

Besitz oder Mitführen einer nicht registrierten Schusswaffe.

3.000–10.000 $25–50 Min. Haft
  • Einziehung
§ WaffG 019

Besitz einer staatlichen Dienstwaffe

Unberechtigter Besitz einer staatlichen Dienstwaffe durch einen Bürger.

5.000–15.000 $30–75 Min. Haft
  • Einziehung
WaffG

Pflichten

1 Vorschriften
§ WaffG 020

Verlust und Sicherstellung

Verlust oder Diebstahl einer registrierten Waffe muss sofort gemeldet werden. Die Polizei darf Waffen bei konkreter Gefahr vorübergehend sicherstellen.

1.000–3.000 $Ermessensspielraum
  • Lizenzentzug möglich
TierSchG

Tierhaltung

3 Vorschriften
§ TierSchG 001

Haustierhaltung und Registrierung

Bürger dürfen Haustiere besitzen. Haustiere müssen registriert werden; eine allgemeine Leinenpflicht oder besondere Haltegenehmigung besteht nicht.

§ TierSchG 002

Sicherungspflicht

Tierhalter müssen ihr Tier zurückrufen oder sichern, sobald Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.

§ TierSchG 003

Tierhalterhaftung

Tierhalter haften vollständig für Schäden, die ihr Tier verursacht.

TierSchG

Schutzpflichten

5 Vorschriften
§ TierSchG 004

Tierquälerei

Misshandlung, unnötige Schmerzen oder vorsätzliche erhebliche Belastung eines Tieres ist strafbar.

1.500–5.000 $10–30 Min. Haft
  • Tierhalteverbot möglich
  • Beschlagnahme möglich
§ TierSchG 005

Vernachlässigung

Erhebliche Vernachlässigung von Versorgung, Schutz oder medizinischer Hilfe ist strafbar.

500–2.500 $
  • Beschlagnahme möglich
  • Tierhalteverbot möglich
§ TierSchG 006

Aussetzen eines Tieres

Das vorsätzliche Aussetzen eines Tieres ist strafbar.

1.000–3.000 $
  • Tierhalteverbot möglich
§ TierSchG 007

Tier im Fahrzeug

Tiere dürfen grundsätzlich unbeaufsichtigt im Fahrzeug verbleiben. Bei unmittelbarer Gefahr darf die Polizei das Tier befreien und weitere Maßnahmen treffen.

§ TierSchG 008

Verletzte Tiere

Schwer verletzte Tiere müssen einem Tierarzt zugeführt werden. Unterlassen kann Beschlagnahme und Geldstrafe begründen.

500–2.500 $
  • Beschlagnahme möglich
TierSchG

Tierhandel

1 Vorschriften
§ TierSchG 009

Illegaler Tierhandel

Unerlaubter Handel mit Tieren ist strafbar. Technische Tierzucht ist derzeit nicht vorgesehen.

2.500–7.500 $30 Min. Haft
  • Einziehung der Tiere
TierSchG

Gefahrentiere

2 Vorschriften
§ TierSchG 010

Sicherstellung gefährlicher Tiere

Gefährliche, misshandelte, vernachlässigte oder unkontrollierte Tiere dürfen vorübergehend sichergestellt werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen ist ein Tierhalteverbot möglich.

§ TierSchG 011

Aufhetzen eines Tieres

Das absichtliche Aufhetzen eines Tieres gegen Menschen ist strafbar.

2.500–7.500 $15–40 Min. Haft
TierSchG

Jagd

2 Vorschriften
§ TierSchG 012

Jagd und Jagdschein

Jagd ist nur mit gültigem Jagdschein und in erlaubten Gebieten zulässig.

§ TierSchG 013

Wilderei

Jagd ohne Jagdschein oder außerhalb erlaubter Gebiete ist Wilderei.

1.500–5.000 $25 Min. Haft
  • Entzug des Jagdscheins
TierSchG

Tötung und Notwehr

2 Vorschriften
§ TierSchG 014

Unrechtmäßige Tötung eines Tieres

Das Töten eines Tieres ohne Notwehr, Jagderlaubnis oder medizinischen Grund ist strafbar.

2.000–6.000 $30 Min. Haft
  • Tierhalteverbot möglich
§ TierSchG 015

Notwehr gegen Tiere

Gegen jedes Tier, einschließlich Polizei- und Diensthunden, darf verhältnismäßige Notwehr ausgeübt werden. Diensttiere erhalten keinen automatischen Sonderstrafrahmen.

TierSchG

Ordnungswidrigkeiten

1 Vorschriften
§ TierSchG 016

Nichtregistriertes Haustier

Das Halten eines nicht registrierten Haustiers ist ordnungswidrig.

250–1.000 $
BKat

Geschwindigkeit Straße und Hafen

4 Vorschriften
§ BKat 001

6 bis 20 km/h zu schnell

Geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Eine reine Verwarnung bleibt im Einzelfall möglich.

250 $1 FührerscheinpunkteErmessensspielraum
§ BKat 002

21 bis 40 km/h zu schnell

Mittlere Geschwindigkeitsüberschreitung.

500 $2 Führerscheinpunkte
§ BKat 003

41 bis 80 km/h zu schnell

Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung.

1.000 $3 Führerscheinpunkte
§ BKat 004

Mehr als 80 km/h zu schnell

Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung.

1.500 $6 Führerscheinpunkte
  • Führerscheinentzug
  • Fahrzeugbeschlagnahme möglich
BKat

Fahrerlaubnis

2 Vorschriften
§ BKat 005

Fahren ohne Führerschein

Führen eines erlaubnispflichtigen Fahrzeugs ohne passende Fahrerlaubnis.

1.500 $4 Führerscheinpunkte
§ BKat 006

Fahren trotz Führerscheinentzug

Führen eines Fahrzeugs während eines laufenden Entzugs.

2.500 $
  • Fahrzeugstilllegung
BKat

Fahrtüchtigkeit

1 Vorschriften
§ BKat 007

Alkohol oder Drogen am Steuer

Führen eines Straßenfahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

2.000 $4 Führerscheinpunkte
  • 24 Stunden Führerscheinentzug
BKat

Unfälle

1 Vorschriften
§ BKat 008

Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort.

1.500 $20 Min. Haft3 FührerscheinpunkteErmessensspielraum
BKat

Gefährliches Fahren

1 Vorschriften
§ BKat 009

Illegales Straßenrennen

Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen.

2.500 $4 Führerscheinpunkte
  • 24 Stunden Fahrzeugbeschlagnahme
BKat

Ablenkung und Schutz

3 Vorschriften
§ BKat 010

Handynutzung während der Fahrt

Benutzung eines Handys während der Fahrt.

250 $1 Führerscheinpunkte
§ BKat 011

Fahren ohne Sicherheitsgurt

Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt.

250 $
§ BKat 012

Motorrad ohne Helm

Führen oder Mitfahren auf einem Motorrad ohne geeigneten Helm.

500 $1 Führerscheinpunkte
BKat

Parken

2 Vorschriften
§ BKat 013

Falschparken

Unzulässiges Parken nach Lage und Behinderung.

100–500 $Ermessensspielraum
§ BKat 014

Parken auf dem Gehweg

Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Gehweg.

500 $
BKat

Einsatzverkehr

1 Vorschriften
§ BKat 015

Rettungsgasse blockiert

Nichtbilden oder Blockieren einer Rettungsgasse.

1.500 $3 Führerscheinpunkte
  • Führerscheinabnahme möglich
  • Fahrzeugbeschlagnahme möglich
BKat

Lärm

2 Vorschriften
§ BKat 016

Unnötiges Hupen

Unnötiger oder störender Gebrauch der Hupe.

100–250 $Ermessensspielraum
§ BKat 017

Unnötiger Fahrzeuglärm

Vermeidbarer, dauerhaft störender Fahrzeuglärm.

250–500 $
BKat

Kennzeichen und Zulassung

3 Vorschriften
§ BKat 018

Unlesbares oder verdecktes Kennzeichen

Kennzeichen ist verdeckt, manipuliert oder nicht eindeutig lesbar.

750 $2 Führerscheinpunkte
§ BKat 019

Fahren ohne sichtbares Kennzeichen

Fahrzeug wird ohne sichtbares Kennzeichen geführt.

1.000 $3 Führerscheinpunkte
§ BKat 020

Nicht registriertes Fahrzeug

Führen eines nicht staatlich registrierten Fahrzeugs.

1.500 $
  • Stilllegung
BKat

Fahrzeugzustand

1 Vorschriften
§ BKat 021

Technisch unsicheres Fahrzeug

Führen eines Fahrzeugs mit erheblichen technischen Mängeln.

500 $3 Führerscheinpunkte
  • Stilllegung möglich
BKat

Fahrverhalten

8 Vorschriften
§ BKat 022

Gefährliches Überholen

Überholen mit erheblicher Gefährdung anderer.

1.000 $3 Führerscheinpunkte
§ BKat 023

Unerlaubtes Driften

Driften im öffentlichen Verkehrsraum ohne Anmeldung oder Genehmigung.

1.000 $3 Führerscheinpunkte
  • Fahrzeugstilllegung möglich
§ BKat 024

Falsche Straßenseite

Fahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung.

100 $2 Führerscheinpunkte
§ BKat 025

Missachtung der Vorfahrt

Nichtbeachten der geltenden Vorfahrtsregel.

500 $1 Führerscheinpunkte
§ BKat 026

Dichtes Auffahren

Unzureichender Sicherheitsabstand mit Gefährdung oder Behinderung.

500 $Ermessensspielraum
§ BKat 027

Rückwärtsfahren auf Autobahn

Grundloses Rückwärtsfahren auf Stadtautobahn oder Highway. Ein technischer Defekt kann durch Gutachten berücksichtigt werden.

1.000 $3 FührerscheinpunkteErmessensspielraum
§ BKat 028

Gesperrte Straße befahren

Unerlaubtes Befahren einer gesperrten Straße.

500–1.000 $2 Führerscheinpunkte
§ BKat 029

Absichtliches Rammen

Absichtliches Rammen eines Fahrzeugs ohne rechtfertigenden Grund.

1.500 $20 Min. Haft4 FührerscheinpunkteErmessensspielraum
BKat

Dienstfahrzeuge

1 Vorschriften
§ BKat 030

Unerlaubte Nutzung eines Einsatzfahrzeugs

Nutzung ohne Berechtigung oder nachvollziehbaren RP-Hintergrund.

1.500 $
  • Fahrzeugbeschlagnahme
BKat

Verkehrsanweisungen

1 Vorschriften
§ BKat 031

Nichtbefolgen einer Verkehrsanweisung

Missachtung einer rechtmäßigen konkreten Verkehrsanweisung.

500 $1 Führerscheinpunkte
BKat

Beleuchtung

1 Vorschriften
§ BKat 032

Fahren ohne Licht bei Dunkelheit

Führen eines Fahrzeugs ohne erforderliche Beleuchtung.

250 $1 Führerscheinpunkte
BKat

Gelände und Blockaden

3 Vorschriften
§ BKat 033

Ungeeignetes Fahrzeug im Gelände

Offroad-Nutzung eines offensichtlich ungeeigneten Fahrzeugs.

500 $2 Führerscheinpunkte
§ BKat 034

Grundloses Blockieren einer Straße

Blockieren einer Straße ohne nachvollziehbaren Grund.

750 $
  • Abschleppen möglich
§ BKat 035

Unnötiges Langsamfahren

Unnötiges Langsamfahren mit erheblicher Verkehrsbehinderung.

250 $
BKat

Luftverkehr

6 Vorschriften
§ BKat 036

Fliegen ohne Pilotenlizenz

Führen eines Flugzeugs oder Helikopters ohne passende Lizenz.

5.000 $30 Min. Haft6 Lizenzpunkte
  • Beschlagnahme
§ BKat 037

Unerlaubtes Landen

Landung außerhalb genehmigter Bereiche ohne Notfall.

1.500 $2 Lizenzpunkte
§ BKat 038

Gefährliches Tieffliegen

Gefährlicher Tiefflug über bewohnten Gebieten.

3.000 $4 Lizenzpunkte
  • vorläufiger Lizenzentzug
§ BKat 039

Fliegen unter Alkohol oder Drogen

Führen eines Luftfahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

5.000 $30 Min. Haft6 Lizenzpunkte
  • 24 Stunden Lizenzentzug
§ BKat 040

Nicht registriertes Luftfahrzeug

Führen eines nicht registrierten Luftfahrzeugs.

3.000 $
  • Stilllegung
§ BKat 041

Missachtung einer angeordneten Landung

Nichtbefolgen einer rechtmäßig angeordneten Landung.

5.000 $30 Min. Haft
  • Lizenzentzug möglich
BKat

Wasserverkehr

3 Vorschriften
§ BKat 042

Bootfahren ohne Führerschein

Führen eines Bootes ohne gültigen Bootsführerschein.

1.500 $
  • Beschlagnahme möglich
§ BKat 043

Bootfahren unter Alkohol oder Drogen

Führen eines Bootes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

2.000 $4 Lizenzpunkte
  • 24 Stunden Lizenzentzug
§ BKat 044

Nicht registriertes Boot

Führen eines nicht registrierten Bootes.

1.500 $
  • Stilllegung
BKat

Zahlung und Vollstreckung

4 Vorschriften
§ BKat 045

Zahlungsfrist staatlicher Forderungen

Staatliche Rechnungen sind innerhalb von 48 Stunden zu begleichen. Einspruch ist innerhalb von zwei Tagen möglich und kann die Zahlungsfrist aussetzen; bei Ablehnung können zusätzliche Verfahrenskosten entstehen.

§ BKat 046

Pfändung und Kontominus

Unbezahlte staatliche Forderungen dürfen vollstreckt werden. Bankkonten können gepfändet und ins Minus geführt, Fahrzeuge und Immobilien eingezogen sowie Gebühren oder Zinsen erhoben werden.

§ BKat 047

Existenznotwendiges Fahrzeug

Besitzt ein Schuldner mehrere Fahrzeuge, dürfen Fahrzeuge gepfändet werden. Bei bestehender Arbeit soll grundsätzlich ein notwendiges Fahrzeug verbleiben.

§ BKat 048

Ratenzahlung und Vermögensbezug

Ratenzahlung liegt im Ermessen der Justiz. Geldstrafen dürfen sich am vorhandenen Vermögen orientieren; Unternehmen werden nicht automatisch höher als Privatpersonen bestraft.

BKat

Verwarnungen und Akten

2 Vorschriften
§ BKat 049

Verwarnung statt Geldstrafe

Bei leichten Verstößen darf eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden. Sie wird in der Polizeiakte gespeichert und kann bei Wiederholung innerhalb von 14 Tagen zu einer Geldstrafe führen.

§ BKat 050

Ermessensspielraum

Polizei und Justiz dürfen innerhalb der festgelegten Rahmen nach Tat, Gefahr, Vermögen, Kooperation, Geständnis, Wiederholung und Folgen entscheiden. Punkte und kumulierte Strafen können bei geringfügigen oder nachvollziehbaren Umständen reduziert werden.

RECHTSSTAND & ÄNDERUNGEN

Neue Gesetze gelten erst nach Bekanntgabe.

Änderungen werden mit Datum dokumentiert. Den aktuellen Entwicklungsstand findest du im Changelog.